Siebert: Werkverträge klarer regeln!

Koblenz – 12. Dezember 2015

Als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit bezeichnet. Allerdings gebe es weiter grundlegenden Reformbedarf.

„Die Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Werkverträgen und Leiharbeit ist überfällig, da in der Lebensmittelindustrie, vor allem in der Fleischindustrie, aber beispielsweise auch in der Getränkewirtschaft, immer mehr Werkverträge auch in Kernarbeitsprozessen eingesetzt werden. Damit hat der Missbrauch zugenommen, Löhne zu drücken und Arbeitnehmerrechte auszuhöhlen.“

Es sei zu begrüßen, dass zum Beispiel klarer formuliert werde, wann ein Arbeitsverhältnis vorliege und damit die Bedingungen des Entleihbetriebes gelten, und dass der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verboten werde: „Das wären tatsächlich Verbesserungen, die wir begrüßen.“

Allerdings gebe es noch weiteren grundlegenden Handlungsbedarf, so Siebert: „Die Rechte der Betriebsräte müssen gestärkt werden, um dem Missbrauch von Werkverträgen vorzubeugen. Sie müssen beim Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit mitbestimmen können. Und die Drehtür, dass nach 18 Monaten der nächste Leiharbeiter hereinkommt, muss durch klare Übernahmeregelungen ersetzt werden. Wir brauchen endlich klare Regeln, die auch die Arbeitgeber vor Schmutzkonkurrenz derjenigen schützen, die den Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten austragen.“

Deshalb sei die Kritik von Arbeitgebern und ihren Vertretern in Verbänden und Wissenschaft, die jegliche Eindämmung des Missbrauchs als generellen Angriff auf das Unternehmertum diskreditieren, völlig überzogen.

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