Gesetz zur Lohngleichheit

Rosenberger: „Gerechtigkeit lässt sich nicht an Bürokratie festmachen“

Hamburg – 14. Dezember 2015

Das von Manuela Schwesig angekündigte Gesetz zur Lohngleichheit hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet, dem weitere folgen müssen. „Das Recht für Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten, nicht nur für die in Betrieben ab 500 Beschäftigten.“

Manuela Schwesig sei die erste Ministerin, die das heiße Eisen überhaupt anpacke, so Rosenberger. Allerdings sei das Problem der 500er Schwelle bereits im Koalitionsvertrag angelegt. So werde suggeriert, dass es gerechtfertigt sei, dass Frauen in Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten weniger verdienen als ihre Kollegen. „Notwendig ist eine verbindliche Prüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge und die transparente Darstellung der Bezahlung“, hat die NGG-Vorsitzende gefordert. Nur so könne die ungerechte Entlohnung von Frauen beendet werden.

Scharf kritisiert hat Rosenberger, dass die Arbeitgeberverbände sofort die Keule „Bürokratiemonster“ schwingen. „Gerechtigkeit lässt sich nicht an Bürokratie festmachen. Wenn Frauen so viel verdienen würden wie Männer – so wie es im Grundgesetz verankert ist – bräuchten wir kein Gesetz.“

Michaela Rosenberger wies darauf hin, dass die NGG in 2016 ein Projekt starten werde, um alle Tarifverträge, die die NGG abgeschlossen hat, dem Entgeltgleichheits-Check zu unterziehen. „Das ist ein dickes Brett, das wir bohren werden. Aber wir packen es an.“

Pressemitteilung als PDF