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Rosenberger: "Es geht um mehr als ein paar Euro"

NGG-Vorsitzende fordert wirksames Entgeltgleichheitsgesetz

Hagen - 14. März 2015

„Das angekündigte Gesetz, das die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung gleichwertiger Arbeit beendet und Transparenz schaffen soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung mit großer Symbolkraft. Erstmals packt mit Manuela Schwesig eine Bundesregierung dieses Thema an. Wirksam wird dieses Gesetz aber tatsächlich nur, wenn es nicht nur für große Betriebe gilt.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, auf einer Veranstaltung ihrer Organisation in Hagen erklärt.

Ein Wermutstropfen sei es, dass die Überprüfung der Eingruppierungen erst ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten verpflichtend sein soll. Damit wäre das Gesetz nur für einen verschwindend kleinen Teil der überwiegend mittelständischen Betriebe im Bereich der NGG-Branchen bindend. „Die Auskunftspflicht sollte für alle Betriebe unabhängig ihrer Größe gelten“, fordert die NGG-Chefin.

Um die Entgeltgleichheit durchzusetzen müsste darüber hinaus die Mitbestimmungsrechte weiter ausgebaut werden. Dazu gehöre auch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. „Denn, es geht um mehr als ein paar Euro“, so Rosenberger.

Rosenberger hat angekündigt, dass die NGG in diesem Jahr mit einer Initiative zur Entgeltgleichheit startet: „Wir überprüfen alle Tarifverträge auf mögliche, versteckte Benachteiligungen von Frauen, etwa darauf, ob Frauen, die in Teilzeit arbeiten, von Vergünstigungen ausgenommen sind.“ Tarifverträge sollten objektive Kriterien enthalten, damit Differenzierungen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Frauendominierte Tätigkeiten müssten nach den gleichen Kriterien bewertet werden wie männerdominierte. „Wir wollen die Tarifkommissionen stärker für das Thema sensibilisieren.“

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