Integration in den Arbeitsmarkt ohne Ausnahmen beim Mindestlohn

Alsfeld – 31. Oktober 2015

Die fast täglich von Arbeitgebern oder arbeitgebernahen Wissenschaftlern erhobene Forderung, den gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge auszusetzen, hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Kassel strikt abgelehnt. „Integration wird nur gelingen, wenn die Schutzsuchenden nicht als billige Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt und gegen die, die heute schon zu Niedriglöhnen arbeiten, ausgespielt werden.

Güster warnte davor, dass durch die Hintertür ein neuer Niedriglohnsektor geschaffen werde. „Das fordern die, die schon immer gegen den gesetzlichen Mindestlohn waren, deren Horrorszenarien aber nie eingetreten sind. Die Lohnuntergrenze soll die Existenz sichern. Das gilt auch für Flüchtlinge. Auch die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, die kaum genutzt werden und keinem Langzeitarbeitslosen helfen, gehören abgeschafft", hat der NGG-Vize gefordert. Der Mindestlohn sei keine Hürde für die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern eine Chance, weil er verhindere, dass es nicht Beschäftigte erster und zweiter Klasse gebe, ist sich Güster sicher.

Das Gastgewerbe, die Lebensmittelindustrie und auch das Bäckerhandwerk suchten Auszubildende und Fachkräfte. Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres seien nach der aktuellen Arbeitsmarktbilanz bundesweit 41.000 Stellen nicht besetzt. Und jeder zweite Asylbewerber sei in einem Alter, in dem er noch eine Ausbildung oder Qualifizierung beginnen könne. Dieses Potenzial gelte es zu erschließen. Deshalb sollten schnell die Kompetenzen der Schutzsuchenden ermittelt und Sprachkenntnisse gefördert werden. Die NGG fordere die Arbeitgeber auf, die Beschäftigung von Asylbewerbern mit Tarifverträgen zu flankieren.    

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