Internationaler Frauentag

Rosenberger: Rückkehrrecht auf Vollzeit gesetzlich regeln!

Hamburg – 7. März 2016

Mit fast 22 Prozent ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in kaum einem anderen Land Europas so groß wie in der Bundesrepublik. Eine Ursache dafür ist die ungleiche Verteilung der Arbeitszeit. „Wir brauchen, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Rückkehrrecht Teilzeitbeschäftigter in Vollzeit“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), anlässlich des Internationalen Frauentags gefordert.

Teilzeitarbeit ist überwiegend Frauenarbeit. Fast jede zweite Frau arbeitet, oft unfreiwillig, in Teilzeit, meist mit geringerer Bezahlung. Altersarmut und verbaute Aufstiegschancen sind vorprogrammiert, so die NGG-Vorsitzende. „Frauen, die ihre Arbeitszeit vorübergehend wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen reduzieren, müssen die Chance haben, aus der Teilzeitfalle rauszukommen. Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Rosenberger: „Notwendig ist ein Kurswechsel bei der Arbeitszeit. Viele Frauen wollen mehr arbeiten. Viele Männer wollen weniger arbeiten. Deshalb muss das Teilzeitrecht weiterentwickelt werden. Für die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben muss mehr getan werden. Nur durch eine gerechte Verteilung von Arbeit zwischen Männern und Frauen kann eine Gleichberechtigung im Berufsleben erreicht werden.

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