NGG-Vize Güster sieht im Gesetz gegen Missbrauch von Leihararbeit und Werkverträgen nur einen ersten Schritt

"Werkverträge müssen stärker reguliert werden"

Neustadt / Weinstraße - 5. November 2016

Als „längst überfällig, aber nur ersten Schritt“ hat Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), das vor einigen Tagen vom Bundestag verabschiedetet Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen am Freitag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Neustadt / Weinstraße bezeichnet.

Während es für Leiharbeiter Verbesserungen gäbe, seien die Regelungen bei den Werkverträgen durch die Unternehmerlobby aufgeweicht worden. Zu begrüßen sei es, so Güster, dass missbräuchliche Werkverträge nicht mehr nachträglich in Leiharbeit umgewandelt werden könnten. „Nach wie vor sei es allerdings ungestraft möglich, Betriebe in immer kleinere Einheiten zu zerlegen, Teile der Kernproduktion fremd zu vergeben, somit die Stammbelegschaften weiter zu reduzieren und Tarifverträge zu unterlaufen.“

Als besonderes Negativbeispiel nannte der NGG-Vize die Schlachtbranche und Fleischverarbeitung: „Hier wuchert das System der Sub- und Subsubunternehmen trotz ‚Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft‘ seit Jahrzehnten wie ein Krebsgeschwür immer weiter. Rund die Hälfte der Beschäftigten, in einzelnen Unternehmen sogar bis zu 80 Prozent, arbeiten hier in Kernbereichen der Produktion mit Werkverträgen.“ Die Schaffung von Zwei-Klassen-Gesellschaften schreite aber auch in anderen Bereichen der Lebensmittelproduktion wie der Getränkelogistik und Getränkeindustrie weiter voran.

Güsters Fazit: „Die Ausweitung von prekärer Beschäftigung über Werkverträge wird nicht beendet. Die Mitbestimmung bleibt weiterhin ausgehebelt. Der Gesetzgeber hat die Chance, für mehr Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen, nicht genutzt. In der nächsten Legislaturperiode muss das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen dringend nachgebessert werden. Notwendig ist vor allem nicht nur das Informationsrecht für die Betriebsräte, sondern eine echte Mitsprache und Mitbestimmung beim Einsatz von Werkverträgen.“

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