Gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals nicht eingehalten

Änderungen am Arbeitszeitgesetz: "Kontraproduktiv" und "absurd"

Erzhausen – 25. März 2017 „Völlig kontraproduktiv“ und „absurd“. So hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) nach einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes bezeichnet.

Auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Erzhausen bei Darmstadt stellte Burkhard Siebert heraus, dass die „Pläne für noch längeres Arbeiten im Gastgewerbe“ keinesfalls im Sinne der Beschäftigten sind: „Die überlangen, teils gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten sind ein Hauptgrund dafür, dass die Branche riesige Nachwuchsprobleme hat. Jetzt öffentlich gegen das Gesetz, das vor den Folgen überlangen Arbeitens schützen soll, zu wettern, ist sicher keine Werbung für die Branche und mit Blick auf die Zukunft des Gastgewerbes völlig kontraproduktiv.“

Es sei „mehr als bezeichnend“, dass die Kritik am Arbeitszeitgesetz erst seit der Einführung des Mindestlohns 2015 erhoben würde. Erst mit dem Mindestlohngesetz, das hohe Strafen für die Nichteinhaltung vorsieht, sei die Notwendigkeit der korrekten Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten auch im Gastgewerbe angekommen, so Siebert. „Viele Betriebe haben sich in der Vergangenheit nicht um diese gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschert. Jetzt, wo bei Verstößen Strafen drohen, wird das Arbeitszeitgesetz plötzlich als Ursache aller Probleme in der Branche angegriffen. Das ist absurd.“

Bei einer Pressekonferenz in Berlin hatte der DEHOGA am 22. März 2017 den Start einer „Branchen-Kampagne“ mit dem Ziel, Änderungen am Arbeitszeitgesetz durchzusetzen gestartet.   

Ansprechpartner für die Presse vor Ort:

  • Guido Noll, Geschäftsführer der NGG in Darmstadt und Mainz: Tel.: 0170 2126926, E-Mail: guido.noll@ngg.net

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