Internationaler Frauentag 2017: Wir verändern

Rosenberger: Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig

Mannheim – 8. März 2017

Nach einer OECD-Studie ist das Modell des männlichen Hauptverdieners in Deutschland immer noch stark verbreitet. Viele Frauen stecken in der Teilzeitfalle fest. Deshalb sieht Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Handlungsbedarf:

„Wir brauchen ein Recht auf befristete Teilzeit und ein Rückkehrrecht auf einen Vollzeitjob“, hat die NGG-Vorsitzende am 8. März auf einer DGB-Veranstaltung in Mannheim gefordert. Gestern habe das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass nur zehn Prozent der Mütter mit Kindern jünger als drei Jahre 2015 in Vollzeit gearbeitet haben. Bei den Vätern hingegen seien es 83 Prozent gewesen. Viele Frauen verzichteten ganz auf eine Erwerbstätigkeit. „Die Koalition sollte endlich den von Andreas Nahles vorgelegten Gesetzentwurf beschließen. Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig.“

Hinzu komme, dass Frauen für dieselbe Tätigkeit oft weniger als Männern gezahlt werde. Die NGG begrüße deshalb, dass das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht wurde. „Endlich wird über das Thema Lohntransparenz diskutiert. Das Gesetz muss aber nachgebessert werden, denn letztlich sind alle bislang formulierten Auskunftsansprüche nur eine Aufforderung an die Betriebe. Selbst die betrieblichen Prüfverfahren, die für Betriebe ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten sollen, sind freiwillig und nicht verpflichtend. Wenn ein systematischer Rückbau der Benachteiligung von Frauen gelingen soll, brauchen wir betriebliche Prüfverfahren unabhängig von der Größe des Betriebs. Auch der individuelle Auskunftsanspruch sollte für alle gelten. Der Organisationsbereich der NGG ist vor allem durch mittelständische Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten geprägt. An denen geht das Gesetz in seiner jetzigen Form komplett vorbei.“

Rosenberger wies darauf hin, dass die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit ihrer „Initiative Lohngerechtigkeit. Was uns zusteht“ als erste Gewerkschaft ihre Tarifverträge auf den Prüfstand stelle, damit Frauen für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer.

Auf YouTube: Kurz erklärt
Initiative Lohngerechtigkeit: Was uns zusteht:
https://youtu.be/N4KqQyMBk9U

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