Recht auf Rückkehr in Vollzeit

Rosenberger: "Schluss mit der Teilzeitfalle. Das Gesetz war überfällig"

Hamburg – 5. Januar 2017

„Endlich. Das war überfällig“, so der Kommentar von Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zur leichteren Rückkehr in einen Vollzeit-Job. Die NGG begrüße ausdrücklich den Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegt hat.

„Schluss mit der Teilzeitfalle. Vor allem Frauen müssen bei unbefristeter Teilzeit ohne das Recht auf Rückkehr in Vollzeit Nachteile hinnehmen – sei es der Karriereknick oder heute weniger Lohn und später eine geringere Rente. Aber auch für Männer kann das Gesetz auf befristete Teilzeit mehr Flexibilität ermöglichen, Zeit für Weiterbildung, Ehrenamt oder für Kinderbetreuung auch außerhalb der Elternzeit“, ist sich Rosenberger sicher.

Kritisiert hat Rosenberger, dass von Arbeitgeberseite sofort wieder das Gespenst der Bürokratie an die Wand gemalt werde. „Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein. Wer sie von seinen Beschäftigten fordert, sollte ihnen auch ermöglichen, dass diese ihre Lebensplanung flexibel gestalten“, so der Appell der NGG-Vorsitzenden an die Arbeitgeber.

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