Bundesratssitzung vor der Sommerpause

Gewerkschaft NGG begrüßt Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Berlin – 7. Juli 2017 Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat im Rahmen seiner heutigen Marathonsitzung mit der Verabschiedung des „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ und dem „Gesetz zur Sicherung tarifvertraglicher Sozialkassenverfahren“ auch wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschließen wird.

Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Das ‚Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft‘ wird dazu beitragen, den Sumpf von Subunternehmen, die teilweise den Branchenmindestlohn unterlaufen, Rechte der Arbeitnehmer mit Füßen getreten und Sozialabgaben verweigert haben, trocken zu legen. Nun rückt die Verantwortung der Unternehmer für die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer wieder an die richtige Stelle: nämlich zu den Unternehmern selbst. Tatsächlich durchgesetzt wird das aber nur, wenn Finanzminister Wolfgang Schäuble das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit endlich so deutlich aufstockt, wie es für die effektive Kontrolle benötigt wird und er es schon vor Jahren versprochen hat.“

Mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ werde die Attraktivität bestehender und künftiger Betriebsrenten erhöht, sagt Güster und weist darauf hin, „dass die NGG mit ihren Tarifverträgen zur Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie gut aufgestellt ist und im Gesetzgebungsverfahren immer wieder darauf gedrungen hat, dass Betriebsrenten beim Bezug von Grundsicherung im Alter nicht angerechnet werden“. Damit war die NGG erfolgreich: Das neue Gesetz sieht vor, dass Betriebsrenten bis zu 202,00 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Hinzu komme, dass mit der Anhebung der Einkommensgrenze für staatliche Förderung auf 2.200 Euro monatlich vor allem Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen motiviert werden können, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.

Das Sozialkassengesetz garantiere, dass auch das Förderungswerk für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks und die Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie weiter Bestand haben. „Die NGG hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese überbetrieblichen Einrichtungen ihre Leistungen, wie Aus- und Weiterbildung und Zusatzrenten, weiterhin erbringen können“, so der NGG-Vize.

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