Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft verabschiedet

Güster: „Gesetz ist richtungsweisend“

Hamburg, 2. Juni 2017

Am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen der SPD und der CDU/CSU dieses richtungsweisende Gesetz auf den Weg gebracht haben: „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat die Politik deutlich gemacht, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die die Fleischwirtschaft vor zwei Jahren abgegeben hat, nicht ausreicht. Freiwillige Selbstverpflichtungen funktionieren eben nur, wenn alle Akteure der Branche sich daran halten. In der Fleischwirtschaft sind wir weit davon entfernt.“ In den vergangenen Jahren habe sich eine Vielzahl von Unternehmern der Fleischwirtschaft gerne mehr oder weniger dubioser Anbieter von Werkverträgen bedient, um die eigenen Kosten zu senken. Nur so sei es auch möglich, ein hochwertiges Lebensmittel wie Fleisch – auf Kosten der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten mit Werkverträgen – so billig anzubieten, wie es derzeit bei den Discountern geschieht.

Güster: „Nachdem sich die Unternehmer der Fleischwirtschaft jahrelang aus ihrer Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten herausstehlen konnten, setzt dieses Gesetz der organisierten Verantwortungslosigkeit nun deutlich Grenzen. Zukünftig haften die Unternehmer der Fleischwirtschaft für die Machenschaften ihrer Subunternehmer – und das ist gut so.

Auch wenn die neuen Regelungen noch nicht ausreichen werden, um alle Missstände zu beseitigen, ist das Gesetz ein Meilenstein. Verpflichtende Aufzeichnungen der Arbeitsstunden können eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung von Forderungen sein. Auch die behördliche Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns wird durch das Gesetz nun leichter.“

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