Aber immer noch zu wenig Personal beim Zoll

Mehr Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns!

Hamburg, 21. September 2017

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns dringend ausgebaut werden müssen, damit das Gesetz auch wirklich umgesetzt wird. Zuständig für die Kontrollen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die den Finanzbehörden unterstellt ist und prüft, ob die Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen und Sozialversicherungsbeiträge korrekt zahlen.

Aus einer Anfrage von Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte beim Bündnis 90/Die Grünen, geht jetzt hervor, dass die Zahl der Kontrollbesuche im ersten Halbjahr 2017 deutlich zugenommen hat. Im Gastgewerbe waren es 21 Prozent mehr Arbeitgeberprüfungen als im Vorjahr. Auch die daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne sind gestiegen: im Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahr um 44 Prozent. Insgesamt wurden wegen nicht gezahlter Mindestlöhne im ersten Halbjahr 2017 2433 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 2016 waren es in diesem Zeitraum 1711 Verfahren, ein Anstieg um mehr als 40 Prozent also.

„Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender. Doch die Kontrollen seien immer noch nicht ausreichend. Zeitler weist darauf hin, dass immer noch weniger kontrolliert werde als 2014, vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. "Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss endlich personell so ausgestattet sein, dass sie ihre zusätzlichen Aufgaben – Mindestlohnkontrolle – erfüllen kann. Von den mit der Einführung des Mindestlohns versprochenen 1600 zusätzlichen Kontrolleuren bei der FKS ist weit und breit nichts zu sehen.“ Auch das bestätigt die Anfrage der Grünen: Der Personalstand der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat sich kaum verbessert. Von 7200 Planstellen sind mehr als 900 Stellen nicht besetzt. „Ganz zu schweigen von den versprochenen Neuanstellungen bei der FKS, die dringend notwendig wären, um den Mindestlohn in Deutschland effektiv durchzusetzen“, fügt Zeitler hinzu.

Angesichts dessen zweifelt der NGG-Vize an einem „ernsthaften Interesse des Finanzministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen.

Auch mit Blick auf die Bundestagswahl am 24. September ist die Anfrage der Grünen interessant. Denn Union und FDP wollen die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn unter dem Label Bürokratieabbau aufweichen. Wie sich dies bei den Kontrollen des Mindestlohns auswirken würde, war deshalb auch die treibende Kraft hinter der Anfrage von Beate Müller-Gemmeke. „Und die Antwort ist eindeutig. Die Dokumentationspflicht ist für eine effektive Kontrolle notwendig.“ Diese Tatsache unterstreicht auch die Forderung der NGG: endlich die Dokumentation der Arbeitszeit überall durchzusetzen. „Schon seit Jahrzehnten sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu dokumentieren und auch die Überstunden ihrer regulären Beschäftigten aufzuzeichnen." Jetzt weiterhin zu behaupten, das wäre zu aufwendig, das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, schon seit dem ersten Jahr nach der Einführung des Mindestlohns scharf kritisiert. www.ngg.net/artikel/2015/02/mindestlohn-dokumentation/ „Tatsache ist: Die Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, ist kein ‚bürokratisches Monster‘, sondern schlicht und einfach eine Selbstverständlichkeit und auch die versprochene Aufstockung des Personals zur Kontrolle des Mindestlohns muss dringend und endlich umgesetzt werden.“

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