Mehr berufliche Selbstbestimmung und Planungssicherheit für Frauen

Rückkehrrecht: „Die Teilzeitfalle wird entschärft“

Karlsruhe, 16. Juni 2018

„Dieses Gesetz war überfällig und insbesondere die Ausnahmen für Beschäftigte in kleinen Unternehmen sind falsch. Dennoch ist die Einführung der ‚Brückenteilzeit‘ ein beachtlicher und wichtiger Schritt.“ So hat Michaela Rosenberger den in dieser Woche verabschiedeten Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf der Konferenz des Landesbezirks Südwest der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Karlsruhe kommentiert.

Nach Einschätzung der NGG-Vorsitzenden wird es künftig für viele Menschen deutlich einfacher, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Insbesondere Frauen erhielten durch das neue Gesetz mehr berufliche Selbstbestimmung und Planungssicherheit: „Das Recht, nach Phasen der Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren, heißt für viele Frauen bessere Chancen auf beruflichen Aufstieg. Die weitaus überwiegende Zahl der Teilzeitstellen in Deutschland ist von Frauen besetzt – viele von ihnen würden gerne mehr arbeiten und viele müssen wegen jahrelanger Teilzeitarbeit mit geringen Renten rechnen. Die ‚Teilzeitfalle‘ wird ein Stück weit entschärft.“

Es sei zu bedauern, dass sich die SPD mit diesem wichtigen Anliegen nicht schon früher habe durchsetzen können. Das Gesetz müsse jetzt weiter verbessert werden. So sei etwa nicht nachvollziehbar, warum Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kein Recht auf die neue ‘Brückenteilzeit‘ haben sollten.

Ansprechpartner für die Presse vor Ort:
Alexander Münchow, Landesbezirkssekretär NGG-Südwest
Tel.: 0175 2995353; alexander.muenchow@ngg.net

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