Gewerkschaft NGG nennt EuGH-Urteil „bahnbrechend“ Arbeitszeit: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Arbeitszeit: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Hamburg, 14.Mai 2019

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit erklärt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):

„Der EuGH hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt. Die genaue Erfassung der Arbeitszeit liegt im ureigenen Interesse von Beschäftigten. Die Digitalisierung führt zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit – der die Richter nun klare Grenzen gesetzt haben. Auch in Deutschland sind Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in vielen Branchen an der Tagesordnung – etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ein Blick auf die Branche zeigt, dass es mit der bloßen Stunden-Aufzeichnung aber nicht getan ist. Denn schon seit 2015 schreibt das Mindestlohngesetz hier eine Dokumentation vor. Entscheidend ist aber, dass der Staat über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes auch wacht. Das passiert allerdings viel zu selten. Rein rechnerisch findet in jedem Betrieb in Deutschland nur alle 230 Jahre eine Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden statt. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Prüfungen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer 2017 durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010, so die Bundesregierung auf Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl. Fest steht: Beim Thema Arbeitszeit ist Vertrauen gut, aber Kontrolle ist besser.“

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