Mindestausbildungsvergütung Tiedge: „Gesamtkonzept für berufliche Bildung ist nicht erkennbar“

Berlin, 15. Mai 2019

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ein schlüssiges Gesamtkonzept für die berufliche Bildung sei allerdings nicht erkennbar, hat die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge die heute im Bundeskabinett zur Diskussion stehende Vorlage des Berufsbildungsgesetzes kritisiert.

„Die Kabinettsvorlage bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Die NGG fordert eine gesetzliche Ausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr zum Beispiel eine Mindestvergütung von 660 Euro. Der unbegrenzte Tarifvorbehalt ist eine Einladung an die Arbeitgeber, sich der Mindestausbildungs- vergütung zu entziehen, indem sie keine neuen Tarifverträge in Branchen mit derzeit geringerer Vergütung abschließen“, so die Kritik der NGG-Vize.

Hinzu komme, dass das Berufsbildungsgesetz für viele Auszubildende und dual Studierende nicht gelte, Berufsschulzeiten nicht auf die Arbeitszeiten angerechnet werden sollen oder keine Freistellungen für die Prüfungsvorbereitung geplant seien.

„Um die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen und echte Probleme zu lösen, muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes erweitern“, hat Claudia Tiedge gefordert.

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