Berufsbildungsgesetz Claudia Tiedge: „Für das Lebensmittelhandwerk und das Gastgewerbe erwarten wir deutliche Verbesserungen in der Ausbildung“

Hamburg, 24. Oktober 2019

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt die heute vom Bundestag beschlossene Reform des Berufsbildungsgesetzes. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sei das Reformpaket vor allem hinsichtlich der Freistellung für die Berufsschule und vor der Abschlussprüfung sowie der Klarstellung bei der Lernmittelfreiheit deutlich besser geworden.

„Wir erwarten, dass sich insbesondere die Ausbildung in den Berufen mit hohen Abbrecherquoten - im Lebensmittelhandwerk und Gastgewerbe – deutlich verbessert“, sagt Claudia Tiedge, die stellvertretende NGG-Vorsitzende.

Tiedge würdigt die Mindestausbildungsvergütung: „Sie ist ein echter Fortschritt im Kampf gegen billige Ausbildung, hätte aber noch höher ausfallen können.“

Vor allem für die Ausbildung im Gastgewerbe und Lebensmittelhandwerk werde es sich hoffentlich auszahlen, dass volljährige Azubis nach einem langen Berufsschulalltag nicht mehr in ihren Betrieb zurückkehren müssen. „Gerade die Überstunden waren bisher ein Grund für die hohen Abbrecherquoten in diesen Branchen.“ Endlich werde auch klargestellt, dass Fachliteratur unter die Lernmittelfreiheit falle, so Tiedge.

Pressemitteilung als PDF