Digitale Arbeit: Gemeinsames Grundsatzpapier von NGG und BMAS Grundsatzpapier von BMAS und NGG: Plattformvermittelte Arbeit gut gestalten

"Arbeitsbedingungen dürfen nicht den Algorithmen einer App überlassen werden"

Hamburg, 7. Februar 2019; Bundesarbeitsministerium und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten legen gemeinsames Grundsatzpapier vor

Das Bundesarbeitsministerium und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) legen anlässlich des 2. Riders Day Germany in Hamburg ein gemeinsames Grundsatzpapier vor, das die Arbeitsbedingungen von Essensauslieferern analysiert und die Herausforderungen durch die Plattformökonomie skizziert. Sie untermauern damit ihren Anspruch, dass auch für Essenslieferanten und andere Erwerbstätige, deren Arbeit über Online-Plattformen vermittelt wird, faire Arbeitsbedingungen und ein angemessener sozialer Schutz gelten müssen – unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bzw. Freelancer ausgeübt wird. 

Durch die wachsende Zahl an Plattformen, die Arbeit vermitteln, entwickeln sich neue Geschäftsmodelle mit neuen Erwerbsformen, wie z. B. Gig-, Click- oder Crowdworking. Die Auslieferung von Essen, das über Apps bestellt und bei Wind und Wetter von Fahrerinnen und Fahrern ausgeliefert wird, ist dafür ein bekanntes und im öffentlichen Raum gut sichtbares Beispiel. Die Plattformökonomie verändert bestehende Marktstrukturen und lässt neue Märkte entstehen. Es ist davon auszugehen, dass Tätigkeiten, die über internetbasierte Plattformen vermittelt werden, in Zukunft weiter zunehmen. Deshalb möchte das Arbeitsministerium gemeinsam mit der NGG plattformvermittelte Arbeit und die dort geltenden Arbeitsbedingungen in den Blick der Öffentlichkeit rücken und diskutieren.

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Die Digitalisierung ist eine Riesenchance, auch für den Einstieg in den Arbeitsmarkt und viele, die plattformvermittelt arbeiten, tun dies mit Überzeugung. Aber einen sozialpolitischen Wilden Westen, der zu Ausbeutung führt, werden wir in Deutschland nicht zulassen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten: „Auch bei Deliveroo, Foodora und Co. dürfen die Arbeitsbedingungen nicht den Algorithmen einer App überlassen werden. Damit die Digitalisierung von Arbeit im Sinne der Beschäftigten geregelt werden kann, braucht es klare Regelungen, die Ausbeutung, Scheinselbständigkeit und prekäre Beschäftigung in der Plattformökonomie wirksam verhindern. Wir stehen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im engen Austausch, um die notwendigen Klarstellungen und Änderungen zu erreichen.“

Damit die geltenden Regeln und Schutzstandards nicht ausgehebelt werden, hat Minister Heil die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS beauftragt, die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen in der Plattformökonomie zu durchleuchten und neue Gestaltungsansätze für die Plattformökonomie zu entwickeln. Unter anderem wird die Denkfabrik dafür im Februar Plattformbeschäftigte und Plattformbetreiber zu einem Hearing einladen, um die unterschiedlichen Perspektiven aufzunehmen. Im April sollen dann mehrere Zukunfts-Labs durchgeführt werden, in denen Experten aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam mit Unternehmen und Beschäftigten neue Lösungen erarbeiten.

Das gemeinsame Grundsatzpapier ist online abrufbar: Grundsatzpapier BMAS, NGG Arbeitsbedingungen von Essenslieferantinnen und –lieferanten in der Plattformökonomie

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