Gewerkschaft NGG legt neue Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor Zoll deckt in jedem zehnten Hotel oder Restaurant einen Verstoß gegen den Mindestlohn auf

Zoll deckt in jedem zehnten Hotel oder Restaurant einen Verstoß gegen den Mindestlohn auf

Berlin, 6. Mai 2019

Mehr Zollkontrollen gefordert: Im Vorfeld einer Bundestagsanhörung über neue Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am heutigen Montag verlangt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) intensivere Mindestlohn-Prüfungen. Bundesweit kontrollierte die Einheit des Zolls im vergangenen Jahr 53.491 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung – darunter 9.239 Betriebe des Gastgewerbes. Dabei deckten die Zöllner in jedem zehnten kontrollierten Hotel oder Restaurant einen Mindestlohnverstoß auf.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken-Bundestagsfraktion, Susanne Ferschl, hervor. Die Quote der Mindestlohn-Tricksereien lag danach im Schnitt aller Branchen mit 5,1 Prozent halb so hoch.

„Die Zahlen zeigen, dass noch immer zu viele Gastronomen und Hoteliers den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen – und das vier Jahre nach seiner Einführung. Es ist gut, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal bekommt und künftig schon bei Verdacht aktiv werden kann. Das muss dann aber vor allem zu einer höheren Kontrolldichte führen, um schwarzen Schafen wirksam das Handwerk zu legen“, sagt NGG-Vorsitzender Guido Zeitler. Nach Informationen der Gewerkschaft NGG kontrollierte der Zoll 2018 lediglich 4,3 Prozent aller Hotels, Pensionen und Gaststätten.

Zeitler begrüßt das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), Schwarzarbeit künftig mit mehr als 10.000 statt wie bisher 7.900 Kontrolleuren zu bekämpfen. „Hierbei ist entscheidend, dass die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn nicht gelockert werden. Nur mit der genauen Arbeitszeiterfassung können die Beamten überhaupt fündig werden“, so der NGG-Vorsitzende.

Das Ausmaß illegaler Praktiken – von Mindestlohnverstößen bis hin zu illegaler Beschäftigung – sei nach wie vor enorm: Im Zuge von 1.527 Schwerpunktkontrollen, die der Zoll im vergangenen Jahr bundesweit in der Gastronomie und Hotellerie durchführte, wurden 915 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 373 Strafverfahren eingeleitet. Das ist eine Quote von 84 Prozent.

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