Gewerkschaft NGG: Abstandsregeln, Hygiene und Arbeitsschutz kontrollieren Drei von vier Hotels und Gaststätten in Kurzarbeit

30. April 2020

Mit Blick auf die Debatte um Lockerungen des Shutdowns hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die Bedeutung des Gesundheitsschutzes im Gastgewerbe hingewiesen. „Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben bundesweit drei von vier Hotels und Gaststätten Kurzarbeit angemeldet. Die Zahl zeigt, wie ernst die Lage für die Branche ist. Aber auch für viele der mehr als eine Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geht es wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes um die wirtschaftliche Existenz“, so der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Es sei daher verständlich, wenn die Rufe nach der Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie lauter würden. Voraussetzung sei aber die penible Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Schutz der Beschäftigten. 

„Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Zeitler. Nach dem Beschluss steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder Jobcenter bleiben“, warnt Zeitler. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken. 

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Zeitler deutlich.  

Nötig sei zudem eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, um auch die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen. „Hier braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen und die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so der NGG-Chef.

Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Branche zählt 159.000 Betriebe.