Tarifverträge zum Kurzarbeitergeld: Arbeitgeber sind in der Pflicht, soziale Schieflage zu korrigieren. Freddy Adjan: Aufstockungen von Kurzarbeitergeld sind keine Almosen

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung in der Coronavirus-Pandemie für Unternehmen einen Rettungsschirm aufgespannt und den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert hat. Nun sind Arbeitgeber und ihre Verbände, die vom Staat massiv unterstützt und entlastet werden, in der Pflicht, ihre Beschäftigten durch die Krise zu bringen und Tarifverträge zur Kurzarbeit abzuschließen“, so Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

In vielen Branchen der Ernährungsindustrie und in der Systemgastronomie habe die NGG gemeinsam mit den Betriebsräten Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitgebergeld von teilweise bis 100 Prozent vereinbart. „Nachbesserungen im Gastgewerbe und Lebensmittelhandwerk sind aber dringend nötig“, so der NGG-Vize.

Passgenaue Lösungen gibt es mittlerweile bei mittelständischen Unternehmen von Tiefkühlbackwaren in Bayern über Konzerne der Zucker- oder Erfrischungsgetränkeindustrie und für bundesweit tätige Unternehmen der Betriebsgastronomie wie Aramark, Sodexo und Eurest. Sie umfassen meist Kündigungsschutz und Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.

Adjan weist darauf hin: „Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld sind keine Almosen der Arbeitgeber. Bis zu zwölf Monate können Arbeitgeber nun bei Kurzarbeit von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit werden. Das zahlt komplett der Staat aus Steuergeldern. Das ist eine soziale Schieflage, die korrigiert werden muss. Die erstatteten Arbeitnehmerbeiträge gehören den Arbeitnehmern. Wir fordern die Arbeitgeber auf, ihre finanzielle Entlastung an die Beschäftigten weiterzugeben. Die umfassende Unterstützung zur Rettung von Unternehmen sollte nur bei Sicherung der Beschäftigung und Abschluss von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit gewährt werden. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten durch die Krise zu bringen.“

Nicht nur in der Industrie, auch im Gastgewerbe handelten Unternehmer verantwortlich: Namhafte Hotelketten wie Steigenberger, das Hotel Berlin und das Cateringunternehmen PACE (beide Berlin) aber auch der Freizeitpark Tropical Island in Brandenburg hätten mit Unterstützung der NGG Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und stockten das Kurzarbeitergeld teilweise bis zu 100 Prozent auf oder geben während der Kurzarbeit die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte an ihre Beschäftigten weiter.

Freddy Adjan hat ausdrücklich erklärt, dass die Gewerkschaft NGG nach wie vor bereit sei, mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit abzuschließen, der dann Hunderttausende Beschäftigten in Deutschland absichern würde. "Wer im Service einer Gaststätte, am Empfang oder in der Küche eines Hotels nur knapp über dem Mindestlohn verdient, kommt mit 60 oder 67 Prozent Kurzarbeitergeld nicht über die Runden. Der wird seine Miete nicht zahlen und seine Familie davon nicht ernähren können. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden und Beschäftigte Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent hinnehmen müssen.“

Vor allem im Gastgewerbe, das in der Vergangenheit immer Probleme hatte Fachkräfte zu finden, sei Beschäftigungssicherung extrem wichtig. Aber auch in der Lebensmittelindustrie und im Lebensmittelhandwerk könnten die Unternehmen mit erfahrenem Personal nach der Corona-Krise schnell wieder durchstarten, ohne dann erst auf die Suche nach Fachkräften gehen zu müssen, ist sich Freddy Adjan sicher.