Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes Mindestlohn als „Erfolgsgeschichte am Arbeitsmarkt“ – NGG: „Zu viele Menschen gehen immer noch leer aus“

Hamburg, 27. Februar 2020

Nach heute bekannt gewordenen Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Jobs, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden, zwischen 2015 und 2018 mehr als halbiert. Die Lohnuntergrenze war in Deutschland 2015 nach jahrelangen Debatten eingeführt worden – unter anderem auch auf Druck der Gewerkschaften NGG und ver.di. Zugleich gab es zuletzt noch immer gut 500.000 Beschäftigungsverhältnisse, die unterhalb des Mindestlohns lagen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer jüngsten Studie sogar von 2,4 Millionen Anspruchsberechtigten aus, die das gesetzliche Minimum nicht erhalten. Dazu erklärt Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Der gesetzliche Mindestlohn ist eine klare Erfolgsgeschichte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Warnungen etwa der Wirtschaftsweisen, die Lohnuntergrenze werde die Arbeitslosigkeit steigen lassen, haben sich als falsch herausgestellt. Im Gegenteil: Seit 2015 sind fast acht Millionen sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden. Für Millionen Niedriglohnempfänger gab es kräftige Einkommenszuwächse, die nicht zuletzt auch die Binnenkonjunktur gestärkt haben.

Besonders im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo immer mehr Arbeitgeber aus Tarifverträgen fliehen, haben die Beschäftigten profitiert. Doch es bleibt viel zu tun: Der Mindestlohn muss von aktuell 9,35 Euro pro Stunde auf mindestens zwölf Euro steigen, um wirklich armutsfest zu sein. Außerdem darf die Gesellschaft es nicht hinnehmen, dass Jahre nach seiner Einführung noch immer so viele Menschen beim Mindestlohn leer ausgehen. Hier helfen nur intensivere Kontrollen des Zolls. Mindestlohn-Prellerei ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent geahndet werden.“