Appell an Bundestagsabgeordnete | Gesetzentwurf im September im Parlament „Wildwest-Zustände in der Fleischbranche beenden“

02. September 2020

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat die Bundestagsabgeordneten aufgerufen, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können.  „Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung. Mit solchen Wildwest-Methoden muss endlich Schluss sein“, fordert NGG-Vorsitzender Guido Zeitler.

Das geplante „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ könne die Fleischbranche zugleich stärken: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe innerhalb von 20 Jahren mehr als halbiert. Von 16.100 Betrieben im Jahr 1999 gibt es heute nur noch 7.700. „Diese Konzentration hat dazu geführt, dass reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – zu prekären Bedingungen“, betont Zeitler. Die Zahl sozialversicherungspflichtiger Fleisch-Jobs sank laut Arbeitsagentur binnen 20 Jahren um 13 Prozent – während sie in der Gesamtwirtschaft um 21 Prozent zulegte. „Mit Hilfe des neuen Gesetzes müssen nun die Stammbelegschaften wieder aufgebaut und muss die Mitbestimmung gestärkt werden. Das führt zu höheren Löhnen. Sozialabgaben und Steuereinnahmen steigen“, so die NGG.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. „In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot ist überfällig“, so Zeitler.

Der Gewerkschafter warnt jedoch vor Tricksereien. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen: „Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssen von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind.“

Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag sei der erste Schritt. „Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert. Der Vorschlag der Arbeitgeber, über Tarifverträge zu Leiharbeit oder Wohnbedingungen zu verhandeln, ist ein Ablenkungsmanöver, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den letzten Metern noch abzuschwächen oder gar zu verhindern. Erst wenn Werkverträge und Leiharbeit in der Branche wirklich verboten sind, macht es Sinn, ernsthaft tarifliche Lösungen zu verhandeln. Dazu ist die NGG bereit.“

Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, überzeuge nicht. „Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Besser noch: Arbeitszeiten lassen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche seit langem üblich ist“, so Zeitler.

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