Fleischwirtschaft: Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundestag Zeitler: "Das Gesetz ohne Verwässerung verabschieden!"

05. Oktober 2020

Berlin, 5. Oktober 2020; Nach den Debatten um Missstände in der Fleischindustrie könnte das von der Bundesregierung vorgelegte „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ noch in diesem Monat von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. „Das Gesetz muss ohne jede Verwässerung verabschiedet werden“ hat der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Guido Zeitler anlässlich einer heutigen Bundestagsanhörung gefordert.

„Nur wenn das Arbeitsschutzkontrollgesetz eins zu eins umgesetzt wird, kann es seinen Zweck erfüllen. Die Bundestagsabgeordneten dürfen dem Druck und den Scheinargumenten der Fleischlobby nicht nachgeben.“ Die Branche versuche alles, um noch Schlupflöcher in den Gesetzestext einzubauen, die es den Unternehmen erlauben, wie bisher durch die „rücksichtslose Ausbeutung von Menschen größtmögliche Profite einzufahren.“

An diesem Montag beschäftigt sich der Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages in einer Expertenanhörung mit dem Gesetz, das neben dem Einsatz von Werkverträgen auch Leiharbeit in der Fleischwirtschaft verbietet.

Das Argument der Fleischindustrie, Leiharbeit sei nötig, um Auftragsspitzen zu bewältigen, hält der NGG-Vorsitzende für vorgeschoben: „Ein zusätzlicher Bedarf, etwa in der Grillsaison, lässt sich auch durch andere Instrumente, zum Beispiel Arbeitszeitkonten, stemmen.“ In der ganzen Ernährungsbranche seien solche Modelle seit langem erfolgreich. Dass Fleischunternehmen nun Sturm gegen das Leiharbeitsverbot liefen, sei nur mit dem Wunsch der Branche zu erklären, weiter maximale Gewinne einzufahren.

Auch würde es nicht reichen, Werkverträge und Leiharbeit nur im Schlacht- und Zerlegebereich zu verbieten, sie würden schließlich entlang der kompletten Produktionskette eingesetzt – auch in der Logistik und Reinigung oder etwa in der Wurstproduktion.

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Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht vor, dass Tätigkeiten wie das Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch künftig nur noch von Stammbelegschaften erledigt werden dürfen. Neben einem Verbot von Werkverträgen ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 sollen die Arbeitszeiterfassung und die Standards für Gemeinschaftsunterkünfte verbessert werden. Geplant sind zudem feste Quoten für Arbeitsschutzkontrollen in den Betrieben.

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