Corona-Krise im Gastgewerbe Zeitler: Einkommen durch tarifliche Vereinbarungen absichern

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt, dass die Bundesregierung den Zugang zu Kurzarbeit erleichtert hat. Das wird allerdings nicht ausreichen, um Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten im besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Gastgewerbe zu sichern“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt und die Arbeitgeber zu tariflichen Lösungen aufgefordert.

„Das Gastgewerbe trifft die Corona-Krise besonders schnell und mit ganzer Härte. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass der Staat hier schnell hilft. Während Arbeitgeber von allen Sozialversicherungskosten befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent hinnehmen.“

Die Gewerkschaft NGG erwarte von den Arbeitgebern und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dass sie im Fall von Kurzarbeit Verantwortung übernehmen und auch den im Gastgewerbe Beschäftigten helfen, durch die Krise zu kommen. Vom Kurzarbeitergeld allein können Restaurant- und Hotelfachleute oder Köchinnen mit einem Einkommen von durchschnittlich 2.000 Euro brutto nicht leben.

„Wir brauchen eine tarifliche Lösung, die die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber verbindlich für die ganze Branche regelt. Nicht nur die Arbeitgeber, auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen einen Corona-Schutzschirm. Es gibt eine Zeit nach der Krise. Die Arbeitgeber sind gut beraten, alles zu tun, ihre Beschäftigten zu halten und nicht auf die Straße zu setzen“, so Zeitler.