Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung | 115.000 KuG-Anträge im Gastgewerbe Zeitler: „Zuschüsse an Unternehmen nur, wenn sie keine Stellen streichen“

02. Juni 2020

Bevor die Koalitionsspitzen an diesem Dienstag über weitere Konjunkturmaßnahmen beraten, fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hilfen für Unternehmen an die Sicherung von Arbeitsplätzen zu knüpfen. „Gerade im Gastgewerbe trifft Corona nicht nur Wirte und Hoteliers, sondern auch Köchinnen und Rezeptionisten. Nach wochenlanger Kurzarbeit fürchten viele von ihnen um ihren Job. Wenn Betriebe wegen Umsatzeinbrüchen nun bis zu 50.000 Euro staatlicher Zuschüsse pro Monat bekommen sollen, dann muss klar sein, dass diese Firmen keine Stellen streichen dürfen“, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler.

Es sei zu begrüßen, dass Wirtschaftsminister Altmaier kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Sonderprogramm unter die Arme greifen wolle. „Ein großes Kneipen- und Hotelsterben muss verhindert werden“, so Zeitler. Die Sicherung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen müsse aber zur Voraussetzung für die Auszahlung von Hilfen gemacht werden. Wie ernst die Lage sei, zeigten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach haben bis Ende April 115.000 Betriebe im Gastgewerbe für insgesamt knapp über eine Million Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet.

Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums soll der Bund Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die wegen der Coronavirus-Pandemie Umsatzeinbußen von mindestens 70 Prozent verzeichnen, 80 Prozent der monatlichen Fixkosten erstatten. Der maximale Zuschuss liegt bei 50.000 Euro pro Monat. Das Programm würde den Bund bis Jahresende mindestens 25 Milliarden Euro kosten. Nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG hätten fast alle der knapp 160.000 Gaststätten, Bars, Hotels und Pensionen in Deutschland Anspruch auf die Hilfen. Die Branche beschäftigt laut Arbeitsagentur gut 1,7 Millionen Menschen.