Erneut ergebnislos vertagt Fleischwirtschaft: "Arbeitgeber wollen Billiglöhne zementieren"

Hamburg, 16. März 2021

"Das heute vorgelegte Angebot ist völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber wollen die Billiglöhne auf Jahre zementieren. So kommt die Branche niemals aus der Schmuddelecke heraus." Das hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), im Anschluss an die heutige zweite Tarifverhandlung mit der Fleischwirtschaft gesagt. Die Verhandlungen wurden ohne Ergebnis vertagt und sollen am 29. März 2021, voraussichtlich erneut in Hamburg, fortgeführt werden.

"Das ‚Arbeitsschutzkontrollgesetz‘ bietet der Branche die Chance auf einen Neustart ohne Skandale und das Ende des jahrzehntelangen Unterbietungswettbewerbs. Die Fleischbarone sind drauf und dran, diese einmalige Chance wegzuwerfen.“ In der heutigen Verhandlung hätten die Arbeitgeber lediglich einen Mindestlohn von 10 Euro geboten. Für „diese extrem harte Arbeit“ sei das „viel zu wenig“, so Adjan: „Die Beschäftigten erwarten völlig zu Recht viel mehr. Die Arbeitgeberseite muss in der dritten Verhandlung deutlich nachlegen und zeigen, dass sie wirklich mit Ausbeutung und den jahrelangen Skandalen Schluss machen will. Einen Billigtarifvertrag wird es mit uns nicht geben. Den vollmundigen Versprechungen von Herrn Tönnies und anderen müssen endlich Taten folgen.“
 

----- Hintergrund ---

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

  • Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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