Arbeitsschutzkontrollgesetz / Verfassungsbeschwerde Zeitler: „Arbeitgeber haben Chance, Tarifvertrag abzuschließen, bisher vertan“

Hamburg, 12. Mai 2021

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zur heute eingereichten Beschwerde von Leiharbeitsunternehmen gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz:

„Auch, wenn es zu erwarten war, dass die Arbeitgeber weiter versuchen werden, das Arbeitsschutzkontrollgesetz zu torpedieren. Angesichts der gravierenden Missstände in der Fleischbranche war es richtig, dass das Gesetz seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Es ist ein Meilenstein und wichtiger Schritt zur Neuordnung der Branche. Zehntausende Beschäftigten, die mit Werkverträgen und in Leiharbeit in der Branche beschäftigt waren, sind nun fest in die Unternehmen integriert.“

Dies sei der erste Schritt gewesen, betonte Zeitler. Bisher sei es allerdings nicht gelungen, den zweiten Schritt zu gehen und die Arbeitsbedingungen mit Tarifverträgen neu und fair zu regeln. „Diese Chance haben die Arbeitgeber bisher vertan. Sie wollen weitermachen mit Billiglöhnen und verweigern einen für die harte Arbeit angemessenen Branchenmindestlohn und einen Tarifvertrag.“

 

Hintergrund: 

Die Gewerkschaft NGG hat die Tarifrunde Fleischwirtschaft nach drei ergebnislosen Verhandlungen vorerst für beendet erklärt. Streiks und Aktionen für die Durchsetzung eines Tarifvertrages gehen weiter. Aktuelle Informationen hier:

www.ngg.net/fleisch2021  

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