Beschäftigte im Gastgewerbe brauchen auch über den 1. Januar 2022 hinaus Unterstützung Zeitler: „Kurzarbeitergeld muss weiter aufgestockt werden“

 

Hamburg, 2. Dezember 2021

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auch nach dem 1. Januar 2022 auf 80 oder 87 Prozent hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute vor Beginn der Videokonferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und den künftigen Koalitionären gefordert. „Beschäftigte in Gastronomie, Hotellerie, Clubs und Diskotheken brauchen heute genau dieses Signal, wenn jetzt ausnahmslos 2G, 2G Plus oder Innenraumschließungen kommen.“

„Die finanzielle Situation vieler Beschäftigter in durch Corona besonders betroffenen Branchen ist dramatisch. Wenn sie ab Januar 2022 noch nicht einmal mehr die Chance haben, 80 oder 87 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens von vor der Pandemie zu erhalten, sondern diese Aufstockung wegfällt, greifen Existenzängste und Frustration noch viel stärker als bisher um sich bis hin zu weiterer ungebremster Abwanderung aus dem Gastgewerbe“, warnt Zeitler. „Allein die Arbeitgeber mit finanziellen Hilfen im Blick zu haben, reicht nicht und hat mit Respekt vor der Leistung, der Geduld und der Not der Beschäftigten nichts zu tun.“

„Es wäre ein fatales Signal, wenn sich die künftigen Koalitionäre im Rahmen der heutigen Beschlüsse nicht damit durchsetzen, das Kurzarbeitsgeld auch über den 1. Januar 2022 hinaus aufzustocken“, so der NGG-Vorsitzende.

Hintergrund

Die noch amtierende Bundesregierung hat die Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsgeldes bis März 2022 beschlossen, nicht jedoch die Verlängerung der Aufstockungsregelungen. Auch nicht beschlossen wurde das von der NGG geforderte Mindestkurzarbeitsgeld von 1.200 Euro, das auf Basis des angekündigten gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde bei rund 1.900 Euro liegen würde.

Pressemitteilung als PDF