Gewerkschaft NGG fordert erneut Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro Zeitler: „Lage der Beschäftigten im Gastgewerbe ist dramatisch“

Hamburg, 1. Februar 2021

Angesichts der heute vom Münchener Ifo-Institut veröffentlichten Zahlen zur Kurzarbeit hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Forderung nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro nachdrücklich wiederholt.

Nach Schätzungen des Ifo-Instituts seien im Gastgewerbe 594.000 Menschen – mehr als die Hälfte (56 Prozent) – in Kurzarbeit. Für die meisten werde die Lage immer dramatischer, weil sie auch vom zweiten Lockdown direkt betroffen seien und oft nur mit einem Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent vom letzten Netto auskommen müssen. „Mögliche Reserven von Beschäftigten im Gastgewerbe, denen oft nur der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, waren spätestens nach dem ersten Lockdown aufgebraucht“, so Zeitler. „Wer jetzt als Kurzarbeitergeld noch deutlich weniger als den Mindestlohn bekommt, der ist finanziell längst am Ende.“ Diese Menschen bräuchten dringend Hilfe, zumal abzusehen sei, dass der Lockdown für das Gastgewerbe womöglich über den 14. Februar hinaus fortgesetzt werde.

Die Gewerkschaft NGG und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzen sich deshalb für ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro monatlich ein. Ver.di und NGG haben einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und weitere Mitglieder des Koalitionsausschusses für ein Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet, den bis heute bereits mehr als 74.000 Menschen unterzeichnet haben.

Alle Infos zum Offenen Brief und zur Forderung nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld: www.ngg.net/mindest-kug