Azubis fragen, wir antworten

Jan Krüger auf der Bundesjugendkonferenz 2018 Foto: Uwe Völkner / Fotoagentur Fox

Im Herbst haben viele junge Menschen eine Ausbildung begonnen. Jan Krüger, Bundesjugendsekretär bei NGG, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Ausbildung.

Wie lange dauert die Probezeit für Auszubildende?

Mindestens einen Monat, aber höchstens vier Monate. In dieser Zeit sollen sich Ausbildungsbetrieb und Azubi kennenlernen. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne die Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie muss aber schriftlich erfolgen.

Darf ein Auszubildender Überstunden machen?

Ja, aber Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen. Auszubildende sollen einen Beruf erlernen und nicht Arbeitsspitzen im Betrieb abfangen. Wenn Überstunden gemacht werden, müssen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Der Ausbildungsbetrieb muss für einen Ausgleich in Freizeit sorgen oder die Überstunden bezahlen.

Muss ein Auszubildender jede Arbeit machen?

Die Tätigkeiten müssen geeignet sein, das Lernziel zu erreichen. Im Ausbildungsrahmenplan ist genau beschrieben, welche Tätigkeiten erlernt werden müssen. Auch wenn es im Einzelfall schwer abzugrenzen ist: Überwiegen Aufgaben, die nichts oder nur am Rande etwas mit den Ausbildungsinhalten zu tun haben, sprechen wir von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Die sind verboten. So muss ein Azubi zum Beispiel nicht für den Chef Kleidungsstücke aus der Reinigung holen oder Ähnliches.

Wo gibt es Hilfe bei Problemen in der Ausbildung?

Zuallererst bei den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) im Betrieb, beim Betriebsrat und natürlich bei den NGG-Regionsbüros vor Ort. Wir beraten die Azubis und verweisen wenn nötig an andere Institutionen und Beratungsstellen.

Dieses Interview erschien zuerst in der „einigkeit“ (www.ngg.net/einigkeit).