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Verlängerung der Arbeitszeit auf 45 Stunden in der Woche? Schlichtung gescheitert.

Oettinger Brauerei

Hamburg, 02. Dezember 2025 

Die Schlichtung bei der Brauerei ist beendet. Die Tarifkommission der Gewerkschaft NGG erklärte heute das Scheitern. Sowohl bei den Tarifverhandlungen als auch beim einzigen Treffen der Schlichtungskommission am 21. Oktober 2025 hatte die Geschäftsleitung um Stefan Blaschak keinen Einigungswillen erkennen lassen und den Termin ohne Begründung am Nachmittag verlassen. Der Schlichter folgte nun der Arbeitgeberseite: Seine Schlichtungsempfehlung sieht eine Arbeitszeitverlängerung auf bis zu 45 Stunden und eine magere Lohnerhöhung vor. 

Das Schlichtungsverfahren unter dem Vorsitz des Juristen Dr. Benedikt Hövelmann war langwierig und teilweise verwirrend: Hövelmann hatte am 24. Oktober einen ersten Einigungsvorschlag gemacht, der neben einer mageren Lohnerhöhung von nur zwei Prozent ab Juni 2025 und weiteren 0,8 Prozent vom 1. Januar 2026 bis 31. Oktober 2026 auch Verschlechterungen bei der sozialen Absicherung, den Ausschlussfristen und der Bezahlung von Pausen im Dreischichtbetrieb vorsah. „Wir waren bereit, diese Kröten zu schlucken und haben deswegen zugestimmt,“ kommentiert Tim Lubecki, der NGG-Verhandlungsführer. 

Die endgültige Schlichtungsempfehlung verschickte Hövelmann erst am 24. November. Diese beinhaltet jedoch gegenüber der Ursprungsversion aber weitere gravierende Verschlechterungen für die Beschäftigten: So die Möglichkeit der einseitigen Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber auf 45 Stunden für sechs Monate im Jahr. Derzeit liegt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit in Mönchengladbach bei 37 Stunden und in Oettingen und Walldorf bei 38 Stunden. „Die Brauerei schließt in Braunschweig einen Betrieb und setzt 150 Leute vor die Tür. In den anderen Betrieben sollen die Leute jetzt die Knochen hinhalten und länger arbeiten,“ kommentiert Tim Lubecki. „Das ist eine Unverschämtheit.“ 

Nach Ende der Schlichtung endet auch die Friedenspflicht. Trotzdem bleibt die NGG für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts offen. Derzeit laufen die Planungen für die Wiederaufnahme der Arbeitskampfmaßnahmen. Diese können natürlich verhindert werden, wenn die Arbeitgeberseite zur Vernunft kommt. Die tarifvertraglichen Regelungen der gekündigten Manteltarifverträge gelten für die NGG-Mitglieder bis auf weiteres in Nachwirkung weiter. 

Die Oettinger Brauerei betreibt drei Braustätten in Deutschland: den Stammsitz in Oettingen (Bayern) und Brauereien in Mönchengladbach (Nordrhein‑Westfalen) und Braunschweig (Niedersachsen), sowie ein Logistiklager in Walldorf. Die Braustätte in Braunschweig mit 150 Beschäftigten soll geschlossen werden. 

Trotz Absatzrückgang schrieb das Unternehmen in den letzten beiden Jahren schwarze Zahlen. Das Produktsortiment umfasst Biermarken im Preiseinstiegssegment sowie Limonaden, Fassbrausen und Eistees unter Eigen- und Handelsmarken. Das familiengeführte Unternehmen beschäftigt deutschlandweit 850 Beschäftigte und konnte sich in der Vergangenheit durch hohe Effizienz, Direktvertrieb mit eigenem Fuhrpark und minimale Werbekosten als eine wirtschaftlich stabile Großbrauerei in Deutschland behaupten. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Tim Lubecki unter der Nummer 0175 1812885 zur Verfügung.

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