
Für ihre Mitglieder überprüft die NGG kostenlos, ob Geld eingefordert werden kann.
Jetzt ist es höchste Zeit, hellwach zu sein: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung getroffen für Beschäftigte in Schichtarbeit und Nachtarbeit: Die Zuschläge für Nachtarbeit im Mehrschichtsystem dürfen nicht niedriger sein als die Zuschläge für sonstige Nachtarbeit. Als NGG-Mitglied kannst du dich kostenlos im Büro der NGG vor Ort beraten lassen, ob dich das BAG-Urteil betrifft und du Geld einfordern kannst. Wer jetzt nicht aufwacht, verliert bares Geld!