Ausnahmen vom Mindestlohn? "Nicht nachvollziehbar"

"Ein Einfallstor für neue Niedriglöhne": Die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger sieht die geplanten Ausnahmen äußerst kritisch.

Am 2. April hat das Bundeskabinett die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015 beschlossen. Der Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, enthält eine Reihe von Ausnahmen. Der Mindestlohn käme zwar - aber längst nicht für alle.

Für die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger ist die geplante Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose – sie sollen bei Neueinstellung im ersten halben Jahr auch unterhalb von 8,50 Euro in der Stunde entlohnt werden dürfen – „ein „Einfallstor für neue Niedriglöhne“. Auch eine zweite große Ausnahme, wonach der Mindestlohn nicht für unter 18-Jährige gelten soll, lehnt die NGG-Vorsitzende ab.

Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass die Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles so zügig gearbeitet habe, die geplanten Ausnahmen seien aber nicht „nachvollziehbar und begründbar.“ Menschen würden so nach langer Arbeitslosigkeit noch einmal mit einem Lohn unter 8,50 ‚bestraft“.

Pressemitteilung zum Artikel: Michaela Rosenberger, 2. April 2014