Coca-Cola: 2. Verhandlungsrunde bringt kein Ergebnis

Vom 26. bis 28. Januar 2015 fand in Berlin die zweite Verhandlungsrunde zwischen NGG und der Coca-Cola Erfrischungsgetränke (CCE) AG statt. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Sollte auch die dritte Verhandlungsrunde vom 23. bis 25. Februar 2015 kein Übereinkommen bringen, drohen Arbeitskampfmaßnahmen. Das hat Freddy Adjan, Verhandlungsführer der NGG, am Mittwoch verdeutlicht:

"Die Arbeitgeberseite weigert sich, unserer Kernforderung nach einem Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen nachzukommen. Dabei haben die Beschäftigten in den vergangenen Jahren durch Lohnverzicht und immer mehr Flexibilität längst ihren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet. Angesichts der großen Zugeständnisse der letzten Jahre ist der angekündigte Personalabbau ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter."

Mehr Einweg - weniger Personal

Das Management der CCE AG hatte schon im Vorfeld der Verhandlungen umfassende Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen angekündigt und diese unter anderem mit der Entscheidung begründet, die 0,5 Liter PET- und die 1,5 PET-Mehrwegflaschen aus dem Sortiment zu nehmen. Statt in Mehrweg- soll künftig verstärkt in Einwegflaschen abgefüllt werden - eine Verpackungsart, für die weniger Personal benötigt wird, weil Rücktransport und Aufbereitung der Flaschen entfallen.

In den Verhandlungen hat NGG aufgezeigt, dass der beschlossene Personalabbau durch eine attraktive Altersteilzeitregelung, Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und andere Maßnahmen auch ohne Beendigungskündigungen ablaufen kann. Das Management beharrt dagegen weiter darauf, dass Kündigungen nicht auszuschließen seien. Auch wollte die Arbeitgeberseite bisher keine Angaben darüber machen, welche Standorte oder wie viele Beschäftigte von den beschlossenen Umbaumaßnahmen betroffen sein werden.    

Die CCE AG ist mit knapp 10.000 Beschäftigten das größte Getränkeunternehmen in Deutschland. Die Gewerkschaft NGG verhandelt über den Abschluss eines Tarifpaketes mit Regelungen zu Lohn und Gehalt, zur Altersteilzeit, zur Arbeitszeit und zur Beschäftigungssicherung.

Pressemitteilung vom 28. Januar 2015

Flugblatt Nr. 11