Aufatmen heißt es insbesondere für viele Beschäftigte im Gastgewerbe: Nicht zuletzt auch auf Drängen der NGG hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni beschlossen. Zugleich wurde die Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Beschäftigte im Gastgewerbe, deren 24-Monatszeitraum aufgrund des Lockdowns im März 2020 bereits nach dem 28. Februar 2022 endet, können nahtlos weiter Kurzarbeitergeld beziehen, da die Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März verlängert wird.
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