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Gemeinsam noch stärker
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist deine Gewerkschaft "rund um's Essen und Trinken". In der NGG haben sich rund 180.000 Menschen zusammengeschlossen. Sie wissen: Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne lassen sich nur gemeinsam erreichen. Bist du dabei?
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Gemeinsam noch stärker
Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Vielleicht ist es dir aufgefallen: Auf dieser Webseite sprechen wir dich mit "DU" an. Das hat seine Wurzeln in unserer Geschichte. Schon immer haben Gewerkschafter untereinander das persönliche "du" dem formalen "sie" vorgezogen. Das war 1865, im Jahr der Gründung so, und das ist bis heute so. "Siezen" kann Distanz schaffen, "duzen" Zusammengehörigkeit ausdrücken. Und Zusammengehörigkeit wird bei NGG groß geschrieben. Nur zusammen schaffen wir es, für faire Arbeitsbedingungen in den Betrieben und für gerechte Lebensbedingungen in Deutschland zu sorgen: Nur Gemeinsam Gehts. Bist DU dabei?
Du kannst auf verschiedene Weise Mitglied in der Gewerkschaft NGG werden. Zum einen kannst Du das natürlich im Büro der NGG vor Ort erledigen. Zum anderen kannst Du auch mit wenigen Klicks auf dieser Webseite Mitglied werden. Gerne kannst Du die Mitgliedschaft auch per Telefon in die Wege leiten.
Bei Fragen rund um das "Mitglied-Werden" kannst Du selbstverständlich auch jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Welche NGG-Region vor Ort für dich zuständig ist, hängt von deinem Arbeitsort ab. Deutschlandweit ist die Gewerkschaft NGG mit mehr als 50 Büros vertreten - eines davon ist bestimmt auch in deiner Nähe. Das Büro deiner NGG-Region vor Ort findest du hier.
Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftige und in Ausbildung stehende Mitglieder zahlen ein Prozent des Tarifbruttoeinkommens, bzw. der Ausbildungsvergütung.
Für vorübergehend oder auf Dauer aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschiedene Mitglieder (z.B. Arbeitslose oder in Elternzeit befindlich) beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro pro Monat. Ebenfalls 2,60 Euro pro Monat beträgt er für Mitglieder, die sich in der privaten Insolvenz befinden.
Mitglieder im Rentenbezug zahlen 5,50 Euro monatlich. Erhalten sie Versorgungsleistungen unterhalb des Niveaus der Grundsicherung, beträgt der Mindestbeitrag 2,60 Euro.
Details dazu findest du in unserer Satzung.