Gute Nachrichten: Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. März 2023 in fünf von sechs verhandelten Fällen klagenden NGG-Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Hierbei ging es um die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit im Schichtbetrieb und für gelegentliche Nachtarbeit eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten darstellen. Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan begrüßt die aktuellen Urteile: "Zuschläge für Nachtarbeit dürfen nicht geringer ausfallen, nur weil im Schichtsystem gearbeitet wird. Die Nacht wird durch häufigere Schichteinsätze nicht weniger belastend. Früher angenommene Gewöhnungseffekte sind damit arbeitsmedizinisch überholt."
Höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen
24. March 2023