
Shutterstock Dmitry Kalinovsky
Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schüler*innen starten in ihren ersten Ferienjob. Doch was ist erlaubt? Und worauf muss man achten?
Die jungeNGG gibt Tipps, damit der Ferienjob nicht zur Stolperfalle wird:
1. Ohne Vertrag geht nichts:
Bevor Du startest, muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen. Darin müssen Arbeitszeiten, Aufgaben und Bezahlung klar geregelt sein.
2. Nur leichte Arbeiten erlaubt:
Für Jugendliche unter 18 Jahren sind gefährliche oder körperlich schwere Arbeiten tabu. Erlaubt sind zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Tätigkeiten in der Gastronomie.
3. Arbeitszeiten – altersabhängig geregelt:
- 13–14 Jahre: Mit Einwilligung der Eltern, max. 2 Stunden täglich (3 in der Landwirtschaft), zwischen 8 und 18 Uhr.
- 15–17 Jahre: Max. 4 Wochen Ferienarbeit im Jahr, höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr – mit Ausnahmen für ältere Schüler*innen in der Gastronomie oder im Schichtbetrieb.
4. Pausen sind Pflicht:
Für unter 18-jährige gilt:
- Ab 4,5 Stunden Arbeit gibt es mindestens 30 Minuten Pause,
- ab 6 Stunden sogar 60 Minuten.
5. Mindestlohn nur für Volljährige:
Der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,82 Euro) gilt erst ab 18 Jahren. Wer jünger ist, hat nur dann Anspruch auf bessere Bezahlung, wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Also: Vor Vertragsunterschrift nach Tarif fragen!
6. Bei Problemen: Gewerkschaft hilft!
Wenn es Ärger im Ferienjob gibt – schlechte Bezahlung, zu lange Arbeitszeiten oder Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz – dann hilft Deine Gewerkschaft. Am besten schon vor dem Job Mitglied werden!
Mehr Infos bekommst du bei jungeNGG oder deinem zuständigen NGG-Büro vor Ort.