Nach zähen Verhandlungen: NGG und ANG einigen sich auf Mindestlohn für die Fleischwirtschaft "Anfang vom Ende des Lohndumpings"

Gefragte Gesprächspartner: Claus-Harald Güster und Valerie Holsboer (ANG) auf der Pressekonferenz zum Abschluss eines Mindestlohntarifvertrags

Nach zähen Verhandlungen haben sich NGG und die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) auf den Abschluss eines Mindestlohntarifvertrages für die deutsche Fleischwirtschaft geeinigt. Die Verhandlungsführer Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender, und die ANG-Hauptgeschäfsführerin, Valerie Holsboer, stellten die Vereinbarung auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Unterschiedliche Mindestlohnhöhen?

In die Verhandlungen zwischen NGG und der Arbeitgeberseite, die noch im Dezember 2013 ergebnislos beendet worden waren, war in den letzten Tagen wieder Bewegung gekommen. Die Arbeitgeber waren vor allem in puncto Vertragslaufzeit und was eine einheitliche Lohnhöhe für Ost und West angeht, auf die Forderungen der NGG-Tarikommission eingegangen.

Für NGG war es "fast 25 Jahre nach dem Mauerfall nicht akzeptabel, unterschiedliche Mindestlohnhöhen im Osten und im Westen zu vereinbaren", so Claus-Harald Güster. "Als auch in diesem Punkt auf Arbeitgeberseite ein Einlenken möglich schien, kam wieder Fahrt in die Sache."

Mindestlohn - in Stufen

Im Zentrum des Mindestlohntarifvertrages mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2017 steht folgende Stufenlösung über die Höhe des branchenweiten Mindestlohnes:


1. Stufe 01.07.2014 - 7,75 Euro/Stunde
2. Stufe 01.12.2014 - 8,00 Euro/Stunde
3. Stufe 01.10.2015 - 8,60 Euro/Stunde
4. Stufe 01.12.2016 - 8,75 Euro/Stunde

Angesicht der schwierigen und langwierigen Verhandlungen zeigte sich Claus-Harald Güster zufrieden mit der getroffenen Vereinbarung. Damit sei ein erster Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen in der in Verruf geratenenen Branche gemacht: "Das ist der Anfang vom Ende des Lohndumpings in der deutschen Fleischwirtschaft."

Pressemitteilung zum Artikel: Claus-Harald Güster, 14. Januar 2014