

Fleisch
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Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie und dem Fleischer-/Metzgerhandwerk
Du arbeitest in der Schlacht-oder Zerlegebranche, der Geflügel verarbeitenden Industrie oder in einem Betrieb, der Wurst oder Schinken herstellt? Dann bist du in der Gewerkschaft NGG genau richtig! Wir setzen uns für faire Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und deine Rechte ein.
Als NGG-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft, die hinter dir steht. Egal ob bei Tarifverhandlungen, die für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen für alle sorgen, oder bei individuellen Problemen mit deinem Arbeitgeber.
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Deine Vorteile als Mitglied der NGG
Als NGG-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft, die hinter dir steht. Egal ob bei Tarifverhandlungen, die für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen für alle sorgen, oder bei individuellen Problemen mit deinem Arbeitgeber.
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Warum jetzt aktiv werden?
Lange Arbeitszeiten, körperliche Belastung oder unsichere Beschäftigung? Gemeinsam können wir das ändern! Mit deiner Mitgliedschaft stärkst du unsere Verhandlungsposition und sorgst für bessere Bedingungen – für dich und deine Kolleg*innen.
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Zusammen sind wir stärker! Mach den ersten Schritt und werde NGG-Mitglied – für dich und für alle, die in der Gastronomie, Hotellerie oder bei Lieferdiensten arbeiten.
Aktuelle Meldungen aus der Branche
Tarifinfos für Fleischindustrie und Fleischer-/Metzgerhandwerk
Deine Rechte als NGG-Mitglied
Die Gewerkschaft NGG verhandelt jedes Jahr hunderte Tarifverträge – vom kleinen Haustarifvertrag bis zum Flächentarifvertrag, der für tausende Beschäftigte gilt. Als NGG-Mitglied profitierst du von einem starken Schutz durch Tarifverträge und einer professionellen Beratung.
Dein Tarifvertrag: Mitglieder der NGG können ihren Tarifvertrag direkt beim NGG-Büro vor Ort anfordern. Unser Team steht dir außerdem bei Fragen zu deinen Rechten beratend zur Seite.
Aktuelle Ergebnisse unserer Tarifverhandlungen
Hessen | Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Entgelte um 4,9 % und um weitere 2,6 % ab dem 1. Dezember 2025. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Oktober 2024 auf: 1230 € im 1.Ausbildungsjahr 1303 € im 2.Ausbildungsjahr 1428 € im 3. Ausbildungsjahr 1499,40 € im 4.Ausbildungsjahr Eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 € wurde vereinbart. Der Tarifvertrag ist zum 31. März 2026 kündbar. |
Bayern | Ab dem 1. August 2024 steigen die Entgelte für alle Entgeltgruppen um 120 € und um weitere 50 € ab dem 1. Januar 2025. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 50 € monatlich. Zusätzlich gibt es im Mai 2024 einmalig 200 € netto (Teilzeit anteilig). Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2025 kündbar. |
Rheinland-Rheinhessen | Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Eckentgelte um mehr als 4 %, Die Stundenlöhne im jeweiligen Berufsjahr steigen dabei zwischen 50 und 80 Cent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im 1.- und 2.Ausbildungsjahr um 40 €, im 3. Ausbildungsjahr um 50 € monatlich. Der Tarifvertrag ist zum 31. Dezember 2025 kündbar. |