Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) scharf kritisiert und eine spürbare Aufstockung der Lohnuntergrenze gefordert. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger: „Dieses Urteil wird Zehntausende Geringverdiener teuer zu stehen kommen. Umso wichtiger ist jetzt, dass der Mindestlohn auf über neun Euro pro Stunde angehoben wird.“ Mit der Entscheidung der Erfurter Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze höchstrichterlich gebilligt worden: „Dieses Urteil ist nicht im Sinne der Erfinder des Mindestlohns.“
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können. Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dass Mindestlohngesetz nachzubessern: „Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt.“