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Ende April: Tarifgespräch über bundesweiten Manteltarifvertrag in der Brotindustrie

Am 29. April treffen wir uns auf Wunsch der Arbeitgeberseite zu einem Tarifgespräch. Dabei geht es um die Frage: Kann und soll es einen einheitlichen Manteltarifvertrag für die Brotindustrie in ganz Deutschland geben?

Was ist mit Tarifgespräch gemeint?

Der Termin im April ist noch keine Verhandlung. Er ist ein erstes Gespräch. Wir wollen herausfinden, ob ein einheitlicher Manteltarifvertrag erreichbar erscheint. Dafür müssen wir auch klären, was die Arbeitgeber durch eine Vereinheitlichung erreichen wollen. Finden wir eine gemeinsame Grundlage für Verhandlungen?

Für uns gilt: Wir müssen das Gute erhalten!

Ein bundesweit einheitlicher Manteltarifvertrag kommt nur infrage, wenn er Verbesserungen für alle Beschäftigten mit sich bringt. Gute Regelungen dürfen dabei nicht verloren gehen!

Wir sind gespannt auf das Tarifgespräch und halten euch mit weiteren Informationen auf dem Laufenden.

Was ist ein Manteltarifvertrag?

Manteltarifverträge regeln unsere grundsätzlichen Arbeitsbedingungen, also unter anderem die Urlaubstage, unsere Arbeitszeit, Zeitzuschläge aber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vieles mehr. Zurzeit haben wir in allen Landesbezirken der NGG eigene Manteltarifverträge vereinbart.

Lohn- und Gehaltstarifverträgen regeln Lohn und Gehaltsfestlegungen.

Ansprechperson bei Rückfragen: 

Stephan Gastmeier
Tel.: +49 160 33 85 994
hv.getreide@ngg.net

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