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NGG wirbt für starke Betriebsräte

Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für Beschäftigte

Hamburg, 5. März 2026

Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. In Deutschland sind rund 40,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gut 1,2 Millionen Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. 

Egal, ob in der Lebensmittelindustrie, im Gastgewerbe, Handwerk oder in der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen in Deutschland immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Adjan.

Studie belegt: Gewerkschaft und Betriebsrat holen gemeinsam mehr raus

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Freddy Adjan. Der stellvertretende Vorsitzende der NGG beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Freddy Adjan. Außerdem, so die NGG, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Adjan.

Die Lebensmittelindustrie biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Adjan. 

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Die NGG unterstützt deutschlandweit Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen. 

Mehr Infos unter: Betriebsratswahl 2026 – Jetzt mitbestimmen und den Arbeitsplatz mitgestalten - NGG: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten 

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NGG-Hauptverwaltung
Haubachstraße 76
22765 Hamburg

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E-Mail: presse@ngg.net