Gleiche Arbeit, aber unterschiedliche Arbeitsbedingungen und weniger Geld. Das ist in vielen deutschen Betrieben bittere Realität. Beschäftigte von Fremdfirmen, die über einen sogenannten Werkvertrag beauftragt werden, arbeiten neben und mit den "regulären" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Allerdings zu anderen, in aller Regel deutlich schlechteren, Konditionen als die Stammbelegschaft.
Das "Werkzeug" Werkvertrag ist in der deutschen Arbeitswelt kein neues und nicht per se zu beanstanden. So warten etwa schon lange externe Fachleute die Aufzüge und reparieren Fremdfirmen die sanitären Anlagen in den Betrieben. In den letzten Jahren hat sich allerdings eine neue Praxis ausgebreitet: Zunehmend werden auch die eigentlichen Kernaufgaben an Werkvertragsfirmen ausgelagert. Dazu gehören etwa das Sortieren von Leergut im Getränkefachgroßhandel oder das Zerlegen von Rindern in Schlachthöfen. So manch' Arbeitgeber hat Werkverträge als geeignetes Mittel entdeckt, Kosten zu senken, indem die Arbeit nicht mehr von den eigenen Beschäftigten, sondern von den (billigeren) Beschäftigten einer Fremdfirma erledigt wird.
Echt oder unecht?
Aus Sicht der deutschen Gewerkschaften reichen daher die bestehenden gesetzlichen Regeln nicht aus, um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Es braucht klare gesetzliche Regeln, unechte von echten Werkverträgen zu unterscheiden. Unter anderem mit einer Aktion vor dem Brandenburger Tor am 10. Februar hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Forderung nach einer neuen gesetzlichen Regelung von Werkverträgen, die Missbrauch verhindert, verdeutlicht.