Für Beschäftigte der Kaffeehauskette Starbucks lohnt es sich jetzt dreifach, Mitglied der Gewerkschaft NGG zu werden. Nach dem Verkauf der 144 deutschen Starbucks-Cafés ist unklar, ob bei Starbucks auch künftig der zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) abgeschlossenen Tarifvertrag gelten wird. AmRest Holdings, der Käufer der deutschen Starbucks-Filialen, hat jedenfalls bisher keine Zusage darüber gegeben, dass Starbucks dauerhaft Mitglied im Arbeitgeberverband BdS bleibt und für die Beschäftigten damit auch weiterhin der mit der Gewerkschaft NGG ausgehandelte Tarifvertrag gilt.
NGG-Mitglieder sind auf der sicheren Seite
Nur NGG-Mitglieder sind auf der sicheren Seite: Denn auch im Fall, dass AmRest Holdings aus dem Arbeitgeberverband BdS austritt, bleibt für sie alles beim alten: Für sie gilt der Tarifvertrag weiter und damit gibt's auch weiterhin Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschläge.
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Außerdem unterstützt die Gewerkschaft NGG ihre Mitglieder bei Starbucks dabei, ihren Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit durchzusetzen. Starbucks zahlt Teilzeitbeschäftigten, die im vergangen Jahr mehr als die Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet haben, nur dann einen Zuschlag von 33 Prozent, wenn der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. NGG-Mitglieder erhalten dabei professionelle Hilfe von ihrem NGG-Büro vor Ort - selbstverständlich kostenlos.
Und natürlich profitieren die NGG-Mitglieder bei Starbucks von den vielen Vorteilen der Mitgliedschaft, die alle NGG-Mitglieder haben. So erhalten NGG-Mitglieder zum Beispiel kostenlosen Rechtsschutz, falls es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber kommt, der sich nur vor Gericht lösen lässt.