In dieser Woche musste NORDSEE einmal mehr vor Gericht eine Niederlage einstecken – diesmal an allerhöchster Stelle. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 19. Dezember in mehreren Urteilen die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt.
NORDSEE verliert erneut vor Gericht
In dieser Woche musste NORDSEE einmal mehr vor Gericht eine Niederlage einstecken – diesmal an allerhöchster Stelle. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 19. Dezember in mehreren Urteilen die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt. Geklagt hatten – unterstützt durch die Gewerkschaft NGG und den DGB-Rechtsschutz – eine stellvertretende Filialleiterin sowie vier weitere Beschäftigte der Restaurantkette. NORDSEE muss nun nicht gezahlte Mehrarbeitszuschläge nachzahlen und trägt die Kosten der Verfahren. Von der Entscheidung der Erfurter Richter wird eine Vielzahl der häufig in Teilzeit beschäftigten NORDSEE-Mitarbeiter profitieren.
Der Gerichtsentscheid reiht sich ein in eine Folge von gerichtlichen Niederlagen für NORDSEE. Die Restaurantkette war in einem beispiellosen Vorgang gegen die eigenen Betriebsräte vorgegangen und hatte deutschlandweit Betriebsratswahlen angefochten. Alle neun der inzwischen vor deutschen Arbeitsgerichten verhandelten elf Verfahren wurden zu Gunsten der Beschäftigten entschieden.
Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Wir erwarten, dass die neuen Eigentümer von NORDSEE nun die Fehler ihrer Vorgänger korrigieren, sich tarifkonform verhalten und zu einem vertrauensvollen und fairen Umgang mit Beschäftigten und Betriebsräten zurückkehren. Die noch laufenden Klagen gegen die eigenen Betriebsräte zurückzunehmen wäre dafür das richtige Signal."