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Entgelttransparenz: Frist verpasst
Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Die Richtlinie hätte nach drei Jahren Vorlauf in nationales Recht überführt werden müssen, um Lohngerechtigkeit endlich verbindlich durchzusetzen. Doch statt zu handeln, verzögert die Bundesregierung – und geht jetzt noch einen Schritt weiter: Sie versucht nach eigenen Angaben sogar, auf europäischer Ebene Änderungen an Fristen und Inhalten der Richtlinie zu erreichen. Damit droht ein zentrales Instrument gegen Lohndiskriminierung ausgehöhlt zu werden, bevor es überhaupt wirkt.
Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der NGG, macht deutlich: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wer die Umsetzung verzögert oder abschwächt, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin benachteiligt werden.“ Das sei ein fatales Signal. Denn die EU-Richtlinie verpflichte Unternehmen, Entgeltstrukturen offenzulegen und systematisch auf geschlechtsspezifische Unterschiede zu prüfen – eine Voraussetzung, um die weiterhin hohe Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wirksam abzubauen. In einem gemeinsamen Appell fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften – darunter auch die NGG – die Bundesregierung auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und die bestehende Unsicherheit für Beschäftigte und Betriebe zu beenden. Die Verzögerung untergräbt zentrale Arbeitnehmer*innenrechte und verhindert Fortschritte bei Entgeltgleichheit und Transparenz. Für die NGG ist klar: „Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt zügig und ohne Abstriche umsetzen – statt sie auf europäischer Ebene zu verwässern“, so Tiedge abschließend.