Wir begrüßen die EuGH-Entscheidung zur Erfassung der Arbeitszeiten

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Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das war bislang nicht so, sondern nur bei Überstunden. Aber auch hier wurde viel getrickst. Wir begrüßen daher die EuGH-Entscheidung.

Für Millionen von Arbeitnehmern bedeutet das Urteil Rechtssicherheit und aller Voraussicht eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Endlich haben Beschäftigte einen Anspruch auf eine Dokumentation ihrer Arbeitszeiten und können damit kontrollieren, ob sie auch richtig bezahlt werden.

Insbesondere für das Gastgewerbe rechnen wir mit einer deutlichen Verbesserung der Situation. Unbezahlte Überstunden gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an.

Wir rufen die Bundesregierung dazu auf umgehend die EuGH-Entscheidung in nationale Gesetzgebung zu überführen.

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