Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land sollen künftig grundsätzlich genauso bezahlt werden wie ihre einheimischen Kolleginnen und Kollegen. Darauf haben sich am Montag die EU-Sozialminister verständigt. Diese Reform der EU-Entsenderichtlinie bedarf nun noch der Zustimmung durch das Europaparlament. Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender: „Es wurde lange um diese Verbesserung für die Beschäftigten gerungen und wir begrüßen sie sehr. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, inklusive Zuschlägen: Das ist ein großer Schritt hin zu fairer Arbeit in einem sozialen Europa! Wir haben zwar mit dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenlohn für die Fleischwirtschaft schon Mindeststandards, aber das Problem ist immer noch die fehlende Kontrolle.“