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50 Jahre Mitbestimmungsgesetz
Im Betrieb können Beschäftigte über den Betriebsrat, den sie wählen, mitbestimmen. Das ist die betriebliche Mitbestimmung. Die ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Daneben gibt es die Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 besagt, dass der Aufsichtsrat eines Unternehmens mit mehr als 2.000 Beschäftigten gleichmäßig mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter*innen zu besetzen ist.
Gestern wurde der 50. Geburtstag des Mitbestimmungsgesetzes in Berlin mit einem Festakt feierlich begangen: unter viel Beifall für die Reden von Prof. Dr. Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, und der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi (Foto oben). Fahimi forderte, dass bei der Rechtssetzung auf EU-Ebene die Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden müsse: „Wenn Europa mehr Resilienz wagen will, muss es auch mehr Demokratie wagen.“ Das Problem: Die EU-Kommission will Start-ups über eine neue Unternehmensrechtsform mit extrem lockeren Regeln das Wachstum erleichtern. Allerdings öffnet der vorliegende Gesetzentwurf diese Rechtsform für Unternehmen jeder Größe. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, warnt: Konzerne könnten die geplante EU Inc. dazu missbrauchen, Arbeitnehmerrechte auszubremsen. Die Bundesregierung müsse sich für die Mitbestimmung stark machen. mehr Infos
Dem Festakt vorausgegangen war gestern die Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte. Unter dem Motto "50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Demokratisch. Nachhaltig. Verlässlich." gab es spannende Diskussionen (Foto unten) und Workshops